Norm
AngG §27 DRechtssatz
Die Nichtzulassung zu einer Dienstleistung, verbunden mit der Forderung nach Rückzahlung bereits im Vorhinein bezahlter Bezüge ist als Erklärung einer fristlosen Entlassung zu werten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Entlassungserklärung, Ausspruch, Auslegung, Interpretation, EnthebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0029279Dokumentnummer
JJR_19520916_OGH0002_0040OB00134_5200000_003