Norm
ABGB §871 CIIIRechtssatz
Ordnet der Dienstgeber die Entlassung eines Dienstnehmers an und wird infolge des Mißverständnisses eines Angestellten die Kündigung ausgesprochen, so kann dieser Irrtum - sofern dies ohne unnötigen Verzug geschieht - berichtigt werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Berichtigung, Ausspruch, Erklärung, Unverzüglichkeit, Verspätung, Verfristung, Richtigstellung, Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0029179Dokumentnummer
JJR_19520916_OGH0002_0040OB00134_5200000_001