Norm
AngG §27 Z1 E1cRechtssatz
Der Dienstnehmer, der sich so berauscht, daß ihm jede Kontrolle über sein Tun entgeht, verliert das Vertrauen des Dienstgebers, wenn er in diesem Zustand Handlungen setzt, die ihn als des Vertrauens unwürdig erweisen würden, wenn er nicht berauscht gewesen wäre.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Vertrauensunwürdigkeit, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Berauschung, Alkoholisierung, Folgen, Erheblichkeit, betrunken, Trunkenheit, Angestellte, VertrauensverwirkungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0029379Dokumentnummer
JJR_19520916_OGH0002_0040OB00134_5200000_004