RS OGH 1952/9/16 4Ob134/52

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Veröffentlicht am 16.09.1952
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Norm

AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Der Dienstnehmer, der sich so berauscht, daß ihm jede Kontrolle über sein Tun entgeht, verliert das Vertrauen des Dienstgebers, wenn er in diesem Zustand Handlungen setzt, die ihn als des Vertrauens unwürdig erweisen würden, wenn er nicht berauscht gewesen wäre.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 134/52
    Entscheidungstext OGH 16.09.1952 4 Ob 134/52
    Veröff: SozM IA/d,41

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Vertrauensunwürdigkeit, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Berauschung, Alkoholisierung, Folgen, Erheblichkeit, betrunken, Trunkenheit, Angestellte, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0029379

Dokumentnummer

JJR_19520916_OGH0002_0040OB00134_5200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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