Norm
ABGB §297 ARechtssatz
Eine Küche bzw ein Badezimmer ist kein Nebenraum oder Zubehör der gekündigten Wohnung und muß daher in der Aufkündigung angeführt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0009853Dokumentnummer
JJR_19520917_OGH0002_0010OB00752_5200000_001