Norm
ABGB §1090 IId1Rechtssatz
Wenn eine Wohnung für die Dauer von Dienstleistungen beim Hauseigentümer zur Benützung überlassen wird, liegt keinesfalls ein Prekarium vor, weil die jederzeitige Widerruflichkeit fehlt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0025265Dokumentnummer
JJR_19520918_OGH0002_0030OB00566_5200000_001