RS OGH 1952/9/24 1Ob742/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1952
beobachten
merken

Norm

EheG §55 e1

Rechtssatz

Nur bei einer unheilbar zerrütteten Ehe aus dem alleinigen oder überwiegenden Verschulden des Klägers ist ein Widerspruch des Beklagten möglich und bei Bereitschaft des Beklagten zur Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft und zur Erfüllung der Beistandspflicht auch beachtlich.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 742/52
    Entscheidungstext OGH 24.09.1952 1 Ob 742/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0057046

Dokumentnummer

JJR_19520924_OGH0002_0010OB00742_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten