Rechtssatz
Wenn eine Klage gegen die Republik oder einen anderen im § 2 Abs 1 ProkG angeführten Rechtsträger überreicht worden ist, darf das Gericht diese Klage nur an die Finanzprokuratur zustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0035978Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.04.2019