Norm
EO §10 ARechtssatz
Handelt es sich um eine Rechtsnachfolge auf Seiten des Berechtigten, so ist die Klage gegen den Vormann - also den im Titel Berechtigten - zu erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000401Dokumentnummer
JJR_19521016_OGH0002_0010OB00854_5200000_001