Norm
ABGB §1238Rechtssatz
Die im § 1238 ABGB festgelegte Bevollmächtigung des Ehegatten ist nicht auf das Erfordernis der Verwaltung beschränkt, sondern deckt auch jene Geschäfte, die innerhalb des ordentlichen Wirtschaftsbetriebes liegen. Dazu gehört aber nicht die mehrjährige Verlängerung eines Pachtvertrages im Zuge eines Kündigungsstreites durch den Ehegatten der kündigenden Partei.
Entscheidungstexte
Schlagworte
§ 1238 ABGB aufgehoben durch Art 1 Z 13 EheRÄndG.European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0033161Dokumentnummer
JJR_19521022_OGH0002_0020OB00799_5200000_001