Norm
ABGB §936 IIRechtssatz
Das Versprechen, Wohnungseigentum an physischen Bestandteilen einer Liegenschaft einzuräumen, stellt sich als Vorvertrag zu einem sachenrechtlichen Vertrag dar. Es ist daher Schriftform erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0019123Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.09.2013