Norm
ABGB §968Rechtssatz
Da sich Maschinen zum gerichtlichen Erlag nicht eignen, ist um die "gerichtliche Einleitung zur Verwahrung der Maschinen" anzusuchen. Auch der Verwahrer, Prekarist oder Mieter kann eine Sache weitervermieten. Daß er hiezu dem Eigentümer gegenüber nicht berechtigt ist, spielt für das Verhältnis der Vertragsteile zueinander keine Rolle. Es kann daher nicht mit der Begründung die Bestellung eines Kurators verlangt werden, daß die zurückzugebende Sache nicht Eigentum des Vermieters gewesen sei.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024400Dokumentnummer
JJR_19521022_OGH0002_0030OB00664_5200000_001