RS OGH 1952/10/22 3Ob664/52

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Veröffentlicht am 22.10.1952
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Norm

ABGB §968
ABGB §1098 Ib
ABGB §1425 VII

Rechtssatz

Da sich Maschinen zum gerichtlichen Erlag nicht eignen, ist um die "gerichtliche Einleitung zur Verwahrung der Maschinen" anzusuchen. Auch der Verwahrer, Prekarist oder Mieter kann eine Sache weitervermieten. Daß er hiezu dem Eigentümer gegenüber nicht berechtigt ist, spielt für das Verhältnis der Vertragsteile zueinander keine Rolle. Es kann daher nicht mit der Begründung die Bestellung eines Kurators verlangt werden, daß die zurückzugebende Sache nicht Eigentum des Vermieters gewesen sei.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 664/52
    Entscheidungstext OGH 22.10.1952 3 Ob 664/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0024400

Dokumentnummer

JJR_19521022_OGH0002_0030OB00664_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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