Norm
AußStrG §174 C1Rechtssatz
Der Verzicht einer großjährigen und eigenberechtigten Erbin auf Zustellung der Einantwortungsurkunde ist zulässig und wirksam. Falls ein Erbübereinkommen geschlossen wurde, liegt in einem solchen Zustellungsverzicht auch ein Rechtsmittelverzicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0008352Dokumentnummer
JJR_19521105_OGH0002_0020OB00827_5200000_002