Norm
ZPO §528 C4Rechtssatz
Es liegt eine abändernde Entscheidung vor, wenn das Erstgericht den Wiedereinsetzungsantrag mangels der Voraussetzungen des § 146 ZPO abwies und das Rekursgericht den Beschluss "mit der Maßgabe bestätigte, dass der Wiedereinsetzungsantrag als verspätet zurückgewiesen wird."
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0044202Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.12.2020