Norm
UrhG §42Rechtssatz
Das Kopieren von Schallplatten auf Magnettonbänder in der Absicht, die Bänder in einem Geschäftslokale vor Magnetophon-Kaufinteressenten vorzuspielen, stellt keine Vervielfältigung "zum persönlichen Gebrauch" dar und ist daher ohne Zustimmung des Schallplattenherstellers verboten.
Veröff: ÖBl 1953,34
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1952:RS0103577Dokumentnummer
JJR_19521121_AUSL000_0010ZR00056_5200000_001