RS OGH 1952/11/25 4Ob152/52

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Veröffentlicht am 25.11.1952
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Norm

AngG §27 Z1 E1c

Rechtssatz

Vertrauensunwürdigkeit eines mit der Bearbeitung von Offerten von Baufirmen befaßten Angestellten, der durch Vornahme eines in einem von ihm abgesondert verwahrten Begleitschreiben zugesicherten sechs prozentigen Abstriches das Anbot einer Firma (bei der er als Geschäftsführer beschäftigt ist) zum billigsten macht und dadurch den mit der Vergebung der Arbeiter befaßten Organen die Möglichkeit der Prüfung nimmt, ob nicht auch andere Firmen zur Gewährung eines perzentuellen Nachlasses bereit gewesen wären.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 152/52
    Entscheidungstext OGH 25.11.1952 4 Ob 152/52

Schlagworte

SW: Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Insichgeschäft, Konkurrenz, Angebot, Treuepflicht, Vergabe, Auftragsvergabe, Vertrauensverwirkung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0029490

Dokumentnummer

JJR_19521125_OGH0002_0040OB00152_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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