Norm
ABGB §156 Abs2 CaRechtssatz
Vermutungen, die auf unüberprüfbare Mitteilungen zurückgehen, oder in zweifelhaften, einer verschiedenen Deutung zugänglichen Tatumständen ihre Begründung finden, können nicht als "Kenntnis von den Umständen, die für die Unehelichkeit sprechen" gelten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0048226Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.03.2017