RS OGH 1952/11/26 1Ob947/52

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Veröffentlicht am 26.11.1952
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Norm

ZPO §228 B8

Rechtssatz

Zulässigkeit des Begehrens: "Es werde festgestellt, daß der Beklagte mit der Begründung, der Kläger habe eine ihm in seinem Schneidereibetriebe am ..... übergebene Lederhaut ausgetauscht und nicht zur Herstellung einer bestellten Hose verwendet, Ansprüche gegen den Kläger nicht mit Recht erheben kann".

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 947/52
    Entscheidungstext OGH 26.11.1952 1 Ob 947/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0038895

Dokumentnummer

JJR_19521126_OGH0002_0010OB00947_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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