Norm
ZPO §228 B8Rechtssatz
Zulässigkeit des Begehrens: "Es werde festgestellt, daß der Beklagte mit der Begründung, der Kläger habe eine ihm in seinem Schneidereibetriebe am ..... übergebene Lederhaut ausgetauscht und nicht zur Herstellung einer bestellten Hose verwendet, Ansprüche gegen den Kläger nicht mit Recht erheben kann".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0038895Dokumentnummer
JJR_19521126_OGH0002_0010OB00947_5200000_001