Norm
ABGB §1266Rechtssatz
Ein Ehescheidungsurteil allein bildet keinen Exekutionstitel für die Rückübertragung von Liegenschaftsteilen, welche auf Grund einer zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarten Gütergemeinschaft unter Lebenden ins Eigentum des anderen Ehegatten einverleibt wurden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0000959Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2011