Norm
ABGB §837 ARechtssatz
Die Befugnisse des gemeinsamen Verwalters umfassen alles, was zur ordentlichen Verwaltung der gemeinsamen Sache gehört. Der Abschluss eines Bestandvertrages über eine ganze Fabriksliegenschaft auf die Dauer von 12 Jahren stellt eine außergewöhnliche Verwaltungsmaßnahme dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0013743Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.05.2019