Norm
StPO §281 Abs1 Z7Rechtssatz
Die Nichterledigung der Anklage kommt, wenn das Urteil von der Staatsanwaltschaft nicht angefochten wurde, in ihrem Ergebnis einem Freispruch gleich. Durch die Bestimmung des § 293 Abs 1 StPO soll nicht das in der StPO herrschende Prinzip der partiellen Rechtskraft von Strafurteilen durchbrochen werden, sondern es wird dadurch lediglich gesagt, dass das Verfahren im Anklagestadium verbleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0099646Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
01.08.2022