RS OGH 1953/1/14 1Ob1049/52

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Veröffentlicht am 14.01.1953
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Norm

EheG §55 e2

Rechtssatz

Das Bestehen auf der Aufrechterhaltung des Ehebandes kann auch dann als sittlich nicht gerechtfertigt bezeichnet werden, wenn die Ehe unter besonderen, eine verständige Überlegung beeiträchtigenden Umständen abgeschlossen wurde und keinen erheblichen persönlichen Einsatz des widersprechenden Ehepartners erforderte.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 1049/52
    Entscheidungstext OGH 14.01.1953 1 Ob 1049/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0056957

Dokumentnummer

JJR_19530114_OGH0002_0010OB01049_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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