Norm
EO §291c Abs1Rechtssatz
Die Berechtigung des Exekutionsantrages im Zeitpunkte seiner Überreichung genügt, um der betreibenden Partei die Vorteile des § 6 Abs 3 LPfG zu verschaffen; dies auch dann, wenn die bereits fällig gewesenen Unterhaltsbeträge zwar noch vor Erledigung des Exekutionsantrages, aber jedenfalls erst nach seiner Anbringung beglichen worden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0066467Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2013