Norm
ZPO §394Rechtssatz
Der Beklagte ist zur Ergreifung der Berufung gegen die an Stelle eines von ihm beantragten Verzichtsurteils gefällte, das Klagebegehren abweisende Sachentscheidung legitimiert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0040768Dokumentnummer
JJR_19530203_OGH0002_0040OB00171_5200000_001