RS OGH 1953/2/4 1Ob41/53, 2Ob615/56, 7Ob270/62

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.02.1953
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Norm

ABGB §302 B
EO §379 Abs3 Z2 E2

Rechtssatz

Eine einstweilige Verfügung zur Sicherstellung einer Geldforderung nach § 379 Abs 3 Z 2 EO durch Verbot der Belastung oder Veräußerung eines Unternehmens ist unzulässig. In dem Antrag auf Erlassung eines Veräußerungs- und Verpfändungsverbotes hinsichtlich eines Unternehmens ist nicht jener auf Erlassung dieser Verbote bloß hinsichtlich der Geschäftseinrichtung enthalten.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 41/53
    Entscheidungstext OGH 04.02.1953 1 Ob 41/53
    JBl 1953/15/16,414
  • 2 Ob 615/56
    Entscheidungstext OGH 07.11.1956 2 Ob 615/56
    nur: Eine einstweilige Verfügung zur Sicherstellung einer Geldforderung nach § 379 Abs 3 Z 2 EO durch Verbot der Belastung oder Veräußerung eines Unternehmens ist unzulässig. (T1) Beisatz: Auch der Gewerbeberechtigung. (T2) = JBl 1957,102
  • 7 Ob 270/62
    Entscheidungstext OGH 19.09.1962 7 Ob 270/62
    Beisatz: Hotelkonzession (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005494

Dokumentnummer

JJR_19530204_OGH0002_0010OB00041_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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