Norm
EO §251 Z6Rechtssatz
Es ist für die Beurteilung der Frage, ob eine im Betrieb eines Kleingewerbetreibenden verwendete Maschinen der Exekution gemäß § 251 Z 6 EO entzogen ist, von entscheidender Bedeutung, ob der Gewerbebetrieb des Verpflichteten auch dann, wenn ihm die gepfändete Maschine entzogen wird, in gleicher Weise aufrechterhalten werden kann, ohne daß durch die Entziehung des Betriebsmittels der Betrieb unrentabel wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0003569Dokumentnummer
JJR_19530211_OGH0002_0030OB00090_5300000_001