Norm
ABGB §1042 DRechtssatz
Der Frächter, der den Transport eines Baggers durchführt, ist verpflichtet, im Falle eines Unfalles Straße und Böschung von Bagger und Transportfahrzeug freizumachen und die Wegräumung dieser Geräte zu veranlassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025089Dokumentnummer
JJR_19530211_OGH0002_0010OB00114_5300000_002