RS OGH 1953/2/16 5Os1324/52

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.02.1953
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Norm

StPO §321 Abs2 B
StPO §345 Abs1 Z8

Rechtssatz

Die Rechtsbelehrung durch den Vorsitzenden muß sich bei sonstiger Nichtigkeit auch darauf beziehen, daß die "größere Gefährdung" nicht ein objektives Tatbestandsmerkmal ist, sondern vom bösen Vorsatz des Täters umfaßt sein muß, damit dieses Merkmal dem Täter zugerechnet werden kann.

Entscheidungstexte

  • 5 Os 1324/52
    Entscheidungstext OGH 16.02.1953 5 Os 1324/52
    Veröff: EvBl 1953/241 S 307

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0100963

Dokumentnummer

JJR_19530216_OGH0002_0050OS01324_5200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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