Norm
ABGB §986 B3Rechtssatz
Es ist nicht sittenwidrig, daß ein Vertragsteil schon für einen bestimmten Zeitraum vor Vertragsabschluß das Risiko einer allfälligen Erhöhung des Lebenskostenindex im Vergleich zu der ihm bekannten Indexziffer für einen früheren Zeitpunkt und damit eine Erhöhung des noch aushaftenden Kaufpreises übernommen hat, wenn die allfällige Mehrleistung an Entgelt dem eindeutig erklärten Vertragswillen entsprach.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024114Dokumentnummer
JJR_19530218_OGH0002_0020OB00083_5300000_001