RS OGH 1953/2/18 2Ob83/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.02.1953
beobachten
merken

Norm

ABGB §986 B3

Rechtssatz

Es ist nicht sittenwidrig, daß ein Vertragsteil schon für einen bestimmten Zeitraum vor Vertragsabschluß das Risiko einer allfälligen Erhöhung des Lebenskostenindex im Vergleich zu der ihm bekannten Indexziffer für einen früheren Zeitpunkt und damit eine Erhöhung des noch aushaftenden Kaufpreises übernommen hat, wenn die allfällige Mehrleistung an Entgelt dem eindeutig erklärten Vertragswillen entsprach.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 83/53
    Entscheidungstext OGH 18.02.1953 2 Ob 83/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0024114

Dokumentnummer

JJR_19530218_OGH0002_0020OB00083_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten