Norm
ZPO §236 ERechtssatz
Auch wenn die Zulässigkeit eines Zwischenantrages auf Feststellung, über den das Erstgericht sachlich entschieden hat, nicht ausdrücklich angefochten wurde, kann das Berufungsgericht im Rahmen der rechtlichen Beurteilung prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zulassung vorlagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0039543Dokumentnummer
JJR_19530220_OGH0002_0040OB00033_5300000_001