Norm
ABGB §1010Rechtssatz
Es gibt keinen Rechtssatz, der einem Arbeitgeber verbieten würde, zu vergebende Arbeiten durch Subunternehmer ausführen zu lassen, die dann selbst in ihrem eigenen Wirkungskreis Arbeitskräfte aufnehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0025328Dokumentnummer
JJR_19530220_OGH0002_0040OB00019_5300000_001