Norm
RHE betr USA §3 Abs4Rechtssatz
Ein Beschluß, durch den behufs Erlag eines Vorschusses für die dem Zeugen zu gewärtigende Vergütung eine Frist bestimmt wird, kann durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden, auch dann nicht, wenn strittig ist, von welcher Partei der Vorschuß zu erlegen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0040542Dokumentnummer
JJR_19530311_OGH0002_0020OB00176_5300000_001