RS OGH 1953/3/13 2Ob999/52, 5Ob138/18g

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Veröffentlicht am 13.03.1953
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Norm

ABGB §831
ABGB §1076

Rechtssatz

Das Vorkaufsrecht des einen Liegenschaftshälfteeigentümers steht der Aufhebung der Gemeinschaft durch gerichtliche Feilbietung nicht entgegen, weil die Vereinbarung des Vorkaufsrechtes unter den Teilhabern einer Eigentumsgemeinschaft im Zweifel nicht dahin verstanden werden kann, daß dadurch der Anspruch der Teilhaber auf Aufhebung der Gemeinschaft ausgeschlossen werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015656

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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