Norm
EO §379 Abs1 BRechtssatz
§ 382 Z 8 EO ist auf andere als die namentlich angeführten Unterhaltsansprüche nicht anwendbar. Die Sicherung von Alimentationsansprüchen von Eltern gegenüber ihren Kindern ist daher nur unter den Voraussetzungen des § 379 EO möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005242Dokumentnummer
JJR_19530318_OGH0002_0010OB00207_5300000_001