Norm
ABGB §366 ARechtssatz
Dem Herausgabenanspruch des Eigentümers gegen den Verwahrer von in der Gewahrsame eines Dritten gepfändeten Sachen steht die rechtliche Unmöglichkeit der Leistung entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0038039Dokumentnummer
JJR_19530318_OGH0002_0010OB00235_5300000_001