RS OGH 1953/3/31 1U3/53

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Veröffentlicht am 31.03.1953
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Norm

VersVG §67

Rechtssatz

Haftet sowohl der Versicherer als auch der Schädiger dem Versicherungsnehmer nur begrenzt, so kann dieser vom Schädiger und Versicherer zusammen den vollen Ersatz des Schadens verlangen; der Versicherer kann die auf ihn übergegangene Ersatzforderung gegen den Schädiger insoweit nicht geltend machen, als dadurch der Ersatzanspruch, den der geschädigte Versicherungsnehmer gegen ihn hat, gekürzt würde.

RS U OLG Braunschweig (D) 1953/03/31 1 U 3/53 Veröff: NJW 1953,1513

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0104775

Dokumentnummer

JJR_19530331_AUSL000_00100U00003_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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