Beisatz: Die Entscheidung der Frage, ob eine bloße Bittleihe im Sinne des § 974 ABGB oder ein Recht anzunehmen sei, ist ein Akt der rechtlichen Beurteilung. (T1)
Auch; Die ursprünglich an dieser Stelle aus Versehen mit der Kennzeichnung T4 erfolgte Wiederholung des Teilsatzes T3 wurde gelöscht. - November 2017 (T4)