Norm
ABGB §938 C1Rechtssatz
Die Verpflichtung des geschiedenen Gatten sowie seiner zweiten Frau, zugunsten der geschiedenen Ehegattin auf die Witwenpension im Falle seines Ablebens zu verzichten ist keine Schenkung und daher nicht formbedürftig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0018962Dokumentnummer
JJR_19530401_OGH0002_0010OB00275_5300000_001