Norm
EO §382 Z8 IIIDRechtssatz
Wenn die Ehegattin gegen den Willen des Mannes nach den USA ausgewandert ist, hat sie nicht nur eine Eheverfehlung begangen, sonder auch den Empfang des Unterhaltes in natura im ehelichen Haushalt unmöglich gemacht, dies zu einer Zeit, als der abgesonderte Wohnort noch nicht bewilligt war. Darin muß ein Verzicht der Ehegattin auf den zu leistenden vorläufigen Unterhalt erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005611Dokumentnummer
JJR_19530408_OGH0002_0020OB00066_5300000_001