RS OGH 1953/4/8 2Ob66/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.04.1953
beobachten
merken

Norm

EO §382 Z8 IIID

Rechtssatz

Wenn die Ehegattin gegen den Willen des Mannes nach den USA ausgewandert ist, hat sie nicht nur eine Eheverfehlung begangen, sonder auch den Empfang des Unterhaltes in natura im ehelichen Haushalt unmöglich gemacht, dies zu einer Zeit, als der abgesonderte Wohnort noch nicht bewilligt war. Darin muß ein Verzicht der Ehegattin auf den zu leistenden vorläufigen Unterhalt erblickt werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 66/53
    Entscheidungstext OGH 08.04.1953 2 Ob 66/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005611

Dokumentnummer

JJR_19530408_OGH0002_0020OB00066_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten