Norm
ABGB §1158 IVRechtssatz
Eine vorzeitige Kündigung (nach dem Dienstvertrag durfte während der Erkrankung des Dienstnehmers nicht gekündigt werden) ist nicht unwirksam, sondern hat nur zur Folge, daß dem Dienstnehmer die ihm im Falle der termingemäßen Kündigung zustehenden Ansprüche gebühren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer, Angestellte, Dienstverhältnis, Ende, Beendigung, Krankheit, Wirkung, Wirksamkeit, Unzulässigkeit, Anspruch, Zeitpunkt, DauerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0028689Dokumentnummer
JJR_19530414_OGH0002_0040OB00061_5300000_001