Norm
ABGB §685Rechtssatz
Die Ausfolgung eines Vermächtnisses an den Legatar kann jedenfalls nicht vor Ablauf der Ediktalfrist zur Einberufung unbekannter Erben erfolgen, auch wenn hiefür Sicherstellung geleistet würde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0008113Dokumentnummer
JJR_19530415_OGH0002_0010OB00291_5300000_001