Norm
ZPO §496 Abs1 Z3Rechtssatz
Es ist unzulässig, nur zu dem Zwecke ein erstrichterliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0042444Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.05.2022