RS OGH 1953/4/15 3Ob243/53, 7Ob558/76, 7Ob43/78 (7Ob44/78, 7Ob45/78), 3Ob606/80, 6Ob599/81, 7Ob803/8

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.04.1953
beobachten
merken

Norm

ZPO §496 Abs1 Z3

Rechtssatz

Es ist unzulässig, nur zu dem Zwecke ein erstrichterliches Urteil aufzuheben, um Erörterungen über Tatsachen zu veranlassen, die im bisherigen Verfahren nicht behauptet worden sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0042444

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten