Norm
AktG §115 ffRechtssatz
Der Senat hält daran fest, daß sich der Anspruch auf Nachzahlung von in der Reichsmarkzeit erlittenen Ausfällen beim unselbständigen Nachzahlungsrecht nach dem in D-Mark neu festgesetzten Nennbetrag der Vorzugsaktie richtet.
Veröff: JR 1953,260
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103110Dokumentnummer
JJR_19530422_AUSL000_0020ZR00072_5300000_002