Norm
ZPO §228 A1Rechtssatz
Trotz der im Laufe des Prozesses eingetretenen Möglichkeit zur Einklagung einzelner Leistungen ist die auf Feststellung eines Dauerrechtsverhältnisses abgestellte Feststellungsklage immer noch zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0039013Dokumentnummer
JJR_19530424_OGH0002_0040OB00015_5300000_002