Norm
ABGB §1118 A2Rechtssatz
Auf eine Vereinbarung, die über den Tatbestand des § 1118 ABGB hinausgeht (fristlose Kündigung bei Rückstand von nur mehr als der Hälfte einer Zinsfälligkeit), kann bei dem Kündigungsschutz des Mietengesetzes unterliegenden Mietverhältnissen eine Räumungsklage nicht gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0021110Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008