Norm
ZPO §85 Abs3Rechtssatz
Das Wesen einer Verfügung zur Beseitigung eines Formgebrechens, gegen die ein abgesondertes Rechtsmittel nicht statthaft ist, wird auch dadurch nicht berührt, dass in ihr für den Fall der Nichtbefolgung angedrohte Maßnahme durch das Gesetz nicht gedeckt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0036446Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.01.2021