Norm
EO §382 Z8 IIICRechtssatz
Nach faktischer Trennung der Ehegatten ist die Bewilligung des abgesonderten Wohnortes möglich. Die Erklärung des Klägers, seine Frau nicht zur Rückkehr in die Ehegemeinschaft verhalten zu wollen, ist unverbindlich und darum rechtlich bedeutungslos.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0005475Dokumentnummer
JJR_19530429_OGH0002_0030OB00253_5300000_001