RS OGH 1953/4/30 3Ob682/52, 7Ob399/56, 6Ob622/87, 1Ob586/90, 3Ob76/16x

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Veröffentlicht am 30.04.1953
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Norm

ABGB §905 IB
ZPO §482 B1

Rechtssatz

Die Abgabe der Erklärung, sich nicht auf eine bestimmte Währung festlegen zu wollen, kann nach der Praxis trotz des Neuerungsverbotes auch noch im Rechtsmittelverfahren abgegeben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0017607

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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