Norm
ABGB §905 IBRechtssatz
Die Abgabe der Erklärung, sich nicht auf eine bestimmte Währung festlegen zu wollen, kann nach der Praxis trotz des Neuerungsverbotes auch noch im Rechtsmittelverfahren abgegeben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0017607Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.11.2016