Norm
ZPO §272 BRechtssatz
Das Gericht kann eine Zeugenaussage gleichen Inhalts, wie in einem Vorprozeß (die in diesem Verfahren neuerlich vor dem erkennenden Gericht abgelegt wurde) anders würdigen wie die gleiche Aussage im Vorprozeß.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0040126Dokumentnummer
JJR_19530506_OGH0002_0010OB00394_5300000_001