RS OGH 1953/5/13 3Ob178/53

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Veröffentlicht am 13.05.1953
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Norm

UWG §2 D12

Rechtssatz

Ein Verstoß gegen § 2 UWG liegt nur dann vor, wenn durch die unwahre Anpreisung der Anschein eines besonders günstigen Angebotes hervorgerufen wird. Ein besonders günstiges Angebot liegt aber bereits dann vor, wenn einer Ware Eigenschaften zugeschrieben werden, die sie nicht hat. Ob der Konkurrent, der Klage erhebt, selbst Waren erzeugt, welche diese Eigenschaft, die ihr Beklagter zuschreibt, aufweisen, ist irrelevant.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 178/53
    Entscheidungstext OGH 13.05.1953 3 Ob 178/53

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0078955

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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