Norm
ABGB §1210Rechtssatz
Auch die unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung wesentlicher Vertragspflichten gibt dem hiedurch betroffenen Vertragspartner einen unverzichtbaren Grund zur vorzeitigen Auflösung des Gesellschaftsvertrages oder gesellschaftsähnlichen Vertrages. Ein Schiedsspruch, der diesen Umstand nicht Rechnung trägt und das Beharren eines Vertragspartners auf der Einhaltung des auf seiner Seite zum Teil unerfüllbar gewordenen Vertrages deckt, verstößt gegen zwingende Rechtsvorschriften.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0022261Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.02.2022